Grundsätzliches zum Betriebssport

Der Betriebssport gibt jedem Unternehmen auf zwanglose Art die Möglichkeit, seine Belegschaft zu motivieren und damit den betrieblichen Zusammenhalt zu fördern. Im Gegensatz zum Leistungssport in den herkömmlichen Sportvereinen findet der Betriebssport auf der Basis des Breitensports - also ohne Leistungszwang - statt. Das Unternehmen kann also selbst bestimmen, in welcher Art und Weise es die sportlichen Aktivitäten seiner Mitarbeiter/innen unterstützt.

Der von uns angebotene Betriebssport findet in der Regel außerhalb der Arbeitszeit statt. Er ist also Freizeitbeschäftigung mit den unterschiedlichen Möglichkeiten von Sport, Geselligkeit und Gemeinschaftsveranstaltungen. Aus unseren Erfahrungen bietet es sich an, den Betriebssport wöchentlich von Montag bis einschließlich Donnerstag durchzuführen. Dadurch wird eine Interessenkollision mit dem Vereinssport und dem privaten Bereich vermieden. Ein besonderer Vorteil im Betriebssport besteht darin, dass die Teilnahme grundsätzlich zwanglos und freiwillig erfolgt. Bei diesen Aktivitäten erfolgt in der Regel auch ein Austausch über die unterschiedlichen Arbeitsgebiete, was das betriebliche Verständnis erheblich fördert.

Je nach Interessenlage können die interessierten Betriebssportler die von ihnen gewünschte Sportart selbst wählen. Haben sich die Strukturen einer Betriebssportgemeinschaft erst einmal gefestigt, werden auch die Möglichkeiten von Gruppensportarten bzw. Wettkämpfen in Erwägung gezogen. Die Betriebssportverbände bieten gerade in diesem Bereich eine breite Sportpallette an. Die Ausstattung der Betriebssportgemeinschaft gibt dem jeweiligen Unternehmen ausgezeichnete Möglichkeiten mit seinem Firmennamen bzw. Produktnamen zu werben. 

Der Betriebssport dient also zum Wohlfühlen, verbindet die Belegschaft eines Unternehmens und sorgt so nachhaltig zum Erreichen der Unternehmensziele.

Da es sich beim Betriebssport in der Regel um Freizeitbeschäftigung handelt, ist die Absicherung durch den gesetzlich vorgeschriebenen Unfallschutz nicht gegeben. Um sowohl die Mitglieder als auch den Arbeitgeber abzusichern, wird ein gesonderter Versicherungsschutz durch die Betriebssportverbände angeboten.

Eine Betriebssportgemeinschaft (BSG)  wird in der Regel als unselbständiger Teil des Unternehmens gegründet. Bei dieser Konstellation haftet der Arbeitgeber für die Aktivitäten seiner Sportgruppe. Natürlich kann die BSG auch andere Vereinsformen wählen. Dabei sind allerdings das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die steuerlichen Voraussetzungen zu beachten.

Bei Fragen zu diesen Themen steht der Verband Betriebssport-Partner Niedersachsen jederzeit gern zur Verfügung.