Betriebssportversicherung

Die Frage, ob ein Betriebssportunfall als Arbeitsunfall anerkannt wird, regelt das Sozialgesetzbuch. Allerdings sind für die Anerkennung dafür vom Gesetzgeber sehr enge Grenzen gesetzt, die in der Regel beim Betriebssport nicht erfüllt werden.

Im Rahmen des Sportversicherungsvertrages zwischen Betriebssport-Partner Niedersachsen e.V. (BSPN) und der ARAG ab dem 01. Januar 2016 sind alle Mitglieder einer Betriebssportgemeinschaft (BSG) während des Betriebssports, gleichgültig ob bei Ausgleichs- oder Wettkampfsport, einschließlich der direkten Wege zu und vom Veranstaltungsort unfallversichert.

Um die Mitglieder einer BSG dementsprechend zu versichern, muss die BSG Mitglied beim BSPN sein. Die Aufnahme erfolgt durch die Abgabe des Bestandserhebungsbogens.

Umfang der Sportversicherung für Mitglieder von
Betriebssport-Partner Niedersachsen e.V.:


1.     Sportgruppenunfallversicherung
 
a.     Invaliditätsfall max.                                      130.000 €
prozentual nach Invaliditätsgrad

b.     Krankenhaustagegeld                                         15 ,- €
ab dem 1. Tag für bis zu 2 Jahr

c.      Todesfall                                                      10.000 €
Erhöhung um 1000 € je Kind

d.     Übergangsleistung                                            1.000 €

e.     Reha-Management                                          15.500 €

2.     Haftpflichtversicherung max.                      3.000.000 €

3.     Vertrauensschadenversicherung max.                10.000 €

4.     Rechtschutzversicherung max.                         75.000 €

Details Betriebssportversicherung - Download pdf-Datei

Merkblatt Meldeverfahren - Download pdf-Datei

Merkblatt Mitgliederliste - Download pdf-Datei